AGB

Wichtig

Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch.

Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen sowie für Kostenvoranschläge.

Kfz-Reparaturbedingungen (Stand 01/2017)

I. Auftragserteilung

  1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.

  2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.

  3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen sowie Probefahrten und Überführungsfahrten durchzuführen.

  4. Im Rahmen der Serviceprozesse und Reparaturdienstleistungen werden Daten des Fahrzeugs mit speziellen Diagnosegeräten ausgelesen. Zur Bereitstellung von Service- und Reparaturprozessen, zu Dokumentationszwecken sowie zur Qualitätsverbesserung und Produktbeobachtung findet eine Übermittlung an den Hersteller statt.

  5. Die genannten Daten setzen sich u. a. zusammen aus Fahrzeugstammdaten, Fahrzeugzustandsdaten, Fehlerspeichereinträgen, Softwareständen sowie Service- und Werkstattdaten.

  6. Falls erforderlich, wird das Fahrzeug auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Dabei wird empfohlen, Daten und persönliche Einstellungen vorab zu sichern.

  7. Hinweis: Nach Rädermontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50–100 km erforderlich.

  8. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

II. Preisangaben im Auftragsschein / Kostenvoranschlag

  1. Auf Wunsch vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein die voraussichtlichen Preise. Diese können auf Katalogpositionen verweisen.

  2. Für verbindliche Preise ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag notwendig. Bei Auftragserteilung werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag verrechnet.

  3. Preisangaben enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

III. Fertigstellung

  1. Verbindliche Fertigstellungstermine sind vom Auftragnehmer einzuhalten.

  2. Wird ein Termin schuldhaft über 24 Stunden hinaus nicht eingehalten, stellt der Auftragnehmer wahlweise ein Ersatzfahrzeug oder erstattet 80 % der Mietwagenkosten.

  3. Bei gewerblicher Nutzung kann stattdessen Verdienstausfall ersetzt werden.

  4. Bei höherer Gewalt oder unverschuldeten Betriebsstörungen besteht kein Anspruch auf Ersatzfahrzeuge oder Schadensersatz.

  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

IV. Abnahme

  1. Die Abnahme erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche nach Fertigstellung abzuholen (bei Tagesreparaturen: 2 Werktage).

  3. Bei Abnahmeverzug kann eine Aufbewahrungsgebühr berechnet werden.

V. Berechnung des Auftrags

  1. Preise für Leistungen und Materialien sind gesondert auszuweisen. Abholung/Zustellung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

  2. Bei Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlags genügt ein Verweis darauf.

  3. Die Tauschpreisregelung setzt voraus, dass das Altteil aufbereitungsfähig ist.

  4. Umsatzsteuer ist vom Auftraggeber zu tragen. Rechnungskorrekturen und Beanstandungen müssen innerhalb von 6 Wochen erfolgen.

VI. Zahlung

  1. Zahlung ist bei Abnahme oder spätestens 1 Woche nach Fertigstellung fällig.

  2. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen möglich. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis.

VII. Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht ein vertragliches Pfandrecht an den im Rahmen des Auftrags übergebenen Gegenständen zu.

VIII. Haftung für Sachmängel

  1. Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren 1 Jahr nach Abnahme.

  2. Bei Lieferung an juristische Personen oder Unternehmer gilt ebenfalls eine 1-jährige Frist; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  3. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur im Rahmen des typischen, vorhersehbaren Schadens.

  5. Weitere gesetzliche Haftungen (z. B. Produkthaftung) bleiben unberührt.

  6. Mängelbeseitigung:

    a) Mängel sind beim Auftragnehmer anzuzeigen (schriftliche Bestätigung bei mündlicher Anzeige).

    b) Bei Betriebsunfähigkeit kann mit Zustimmung eine Fremdwerkstatt beauftragt werden – mit Hinweis auf Mängelbeseitigung im Auftrag des ursprünglichen Auftragnehmers.

    c) Für Ersatzteile bei Nachbesserung gelten die gleichen Ansprüche bis zum Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über.

IX. Haftung für sonstige Schäden

  1. Keine Haftung für Geld oder Wertsachen, die nicht ausdrücklich verwahrt wurden.

  2. Sonstige Ansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist.

  3. Es gelten die Haftungsregeln aus Abschnitt VIII entsprechend.

X. Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

XI. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

XII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Service Factory Best.-Nr.: 033314600